Wer aktuelle eine Immobilie kaufen möchte, hat es nicht leicht. Gestiegene Zinsen treffen auf teilweise immer noch hohe Immobilienpreise. Immobiliensuchende erhalten jedoch Unterstützung von staatlicher Seite. Neue Förderprogramme sollen Menschen in die eigenen vier Wände bringen.

Viele Immobiliensuchende sind durch die gestiegenen Zinsen verunsichert. Die Finanzierungszinsen liegen aktuell bei mindestens 3,5 Prozent, teilweise sogar bei bis zu 4,5 Prozent. Das ist aber immer noch weniger als Anfang der 70er oder Anfang der 80er Jahre als die Zinsen bei knapp 9 Prozent lagen.

Allerdings waren früher entweder die Immobilienpreise hoch und die Zinsen niedrig, beziehungsweise die Preise niedrig und die Zinsen hoch. „Jetzt kommen hohe Immobilienpreise und recht hohe Zinsen zusammen“, sagte der Finanzierungsexperte Michael Keller vom Finanzdienstleister Dr. Klein dem Tagesspiegel. Neue Förderprogramme sollen aber helfen, Menschen den Traum vom Eigenheim zu erfüllen.

Neubau für Familien

Seit dem 1. Juni 2023 gibt es das Programm „Wohneigentum für Familien“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es soll Familien mit einem Einkommen bis zu 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind unter 18, die Finanzierung eines neu gebauten Eigenheims erleichtern. Antragsteller können einen Förderkredit mit vergünstigten Zinsen bis maximal 240.000 Euro erhalten.

„Klimafreundlicher Neubau“

Ebenso gibt es bei der KfW das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“. Neubauvorhaben, die den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erfüllen, sollen damit gefördert werden. Bauherren können hierfür einen Kredit zu deutlich niedrigeren als den marktüblichen Zinsen aufnehmen. Die maximale Kreditsumme liegt jedoch nur bei 100.000 Euro.

Kann mit dem Neubau eine Nachhaltigkeitszertifizierung erreicht werden, kann der Förderkredit auch bis zu 150.000 Euro betragen. Darüber hinaus gelten zusätzliche Kosten wie Fachplanung, Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten und die Zertifizierung als förderfähig.

Förderung für Bestandsimmobilien

KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördern die Modernisierung oder Sanierung einer Bestandsimmobilie. Hier können Käufer in der Regel zwischen einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Darlehen wählen. Dazu gibt es auch zusätzliche Förderprogramme in den meisten Bundesländern.

Lassen Sie sich von einem Finanzierungsexperten beraten, welche Förderprogramme für Sie in Frage kommen. Der Profi hilft Ihnen auch bei der Erstellung einer für Sie passenden Finanzierungsstrategie.

Sie suchen Unterstützung bei der Finanzierung einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern und vermitteln Ihnen einen neutralen Finanzierungsberater.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Wird eine Immobilie verkauft, geht es meist um mehr, als nur den Gewinn zu erzielen. Eigentümer müssen ein bestehendes Darlehen tilgen, eine neue Immobilie kaufen oder in eine andere Region ziehen – dabei ist die Höhe der letztendlich erzielten Summe besonders wichtig. Ein marktgerechter Preis ist daher von Anfang an das Ziel.

Gerade in Zeit von persönlichen oder politischen Krisen gucken Käufer auf jeden Cent, für einige ist ein Immobilienkauf nur dann möglich, wenn sie höhere Tilgungsraten eingehen. Daher sind Interessenten (noch) kritischer geworden und schauen beim Verkaufsprozess besonders auf den Zustand der Immobilie, Mängel werden als Argumente für eine Preissenkung angeführt. Sind dann noch Sanierungen notwendig, wird der Verkaufspreis noch geringer.

Benötigt: eine passende Verkaufsstrategie

Sie als verkaufender Eigentümer müssen zudem mit weniger Kaufinteressenten rechnen, die meist nicht bereit sind, Ihren angesetzten Preis zu bezahlen. In diesem Fall die Immobilie nicht unter Wert zu verkaufen, wird schnell zur Herausforderung. Sie brauchen, um einen marktgerechten Preis zu erhalten, die richtige Verkaufsstrategie.

Zunächst eine professionelle Wertermittlung durchführen

Dabei kann Ihnen ein lokaler Immobilienprofi behilflich sein, beziehungsweise übernimmt er das Aufstellen einer solchen Strategie gern für Sie – das reicht vom ersten Gespräch über die Vermarktung bis hin zu den Preisverhandlungen. Die Basis einer jeden Verkaufsstrategie bei Immobilien ist eine professionelle Wertermittlung, die der Makler mit Erfahrung und Kenntnis der lokalen Marktlage durchführt.

Passen Sie die Strategie der Marktlage an

Es kann sein, dass Sie trotz bestens durchdachter Preisstrategie Preisnachlässe geben müssen. Unter Umständen findet sich nur so ein Käufer. Daher braucht es fachmännisches Verhandlungsgeschick, vor allem auch, wenn es sich um einen Notverkauf handelt oder bei Ihnen keinerlei Erfahrung auf dem Gebiet Immobilienverkauf vorhanden ist. Ihr Makler wird trotz möglichem Preisabschlag einen marktgerechten Preis für Sie erzielen. Er weiß auch, ob ein Bieterverfahren in Frage kommt.

Während er sich um die komplette Abwicklung des Verkaufs kümmert, haben Sie eines: Zeit. Zeit, eine neue Bleibe zu suchen, Ihren Umzug oder andere wichtige Dinge zu planen. Und hinterher genügend finanziellen Spielraum für all das, da Ihr regionaler Verkaufsprofi einen marktgerechten Preis für Ihre Immobilie erzielt hat.

Sie möchten Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkaufen? Möchten Sie sich beraten lassen oder benötigen Sie eine professionelle Wertermittlung? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Jeder Immobilientraum braucht ein belastbares Fundament. Für die Bank, die Ihnen ein Darlehen in beträchtlicher Höhe gewährt, ist dies Ihr Eigenkapital. Doch welche Vermögenswerte gehören genau dazu und wieviel sollte man davon auf der hohen Kante liegen haben?

Die letzten Jahre haben die meisten Deutschen gebeutelt: Nachdem der Schrecken der Corona-Jahre aus den Köpfen der Bürger gewichen ist, setzten steigende Zinsen und eine höhere Inflation den Leuten zu. Damit rückte der Traum des Eigenheims für viele in weite Ferne.

Nicht nur Bares ist Wahres

Zuerst stellt sich die Frage, was landläufig als Eigenkapital gilt. Es handelt sich nicht nur um Papiergeld und auf Konten geparkte Ersparnisse, auch Lebensversicherungen, Bausparguthaben, Wertpapiere sowie Immobilien und Baugrundstücke zählen zum berühmt berüchtigten Eigenkapital.

Eigenkapitalquote bestimmen

Nun scheiden sich die Geister, wenn es darum geht, wieviel Vermögen vorhanden sein sollte, will man den Traum vom Eigenheim realisieren. Banken empfehlen eine Quote von 20-30 Prozent. Jedoch ist auch weniger Eigenkapital akzeptabel. Im Endeffekt wirkt sich das Geld, das aus eigener Tasche für den Kauf aufgebracht werden kann, auf die Summe und Konditionen der Darlehensvergabe aus.

Eigenkapital als heiliger Gral

Sollte Ihnen der Gedanke kommen, weshalb Eigenkapital bei Bänkern zu stillen Freudentänzen führt, so lässt sich sagen, dass das Risiko der Bank mittels Eigenkapital beträchtlich gesenkt wird. Auch die geringere Kreditsumme führt dazu, dass die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit sinkt.

Sparen leichtgemacht

Viele Immobilieninteressierte sind sich nicht schlüssig, wie es gelingt, Eigenkapital anzuhäufen. Manchen erscheint das Unterfangen schier unmöglich. Jedoch wirkt hier Beständigkeit Wunder. Legen Sie einfach Monat für Monat eine fixe Summe zurück und Sie werden staunen, wie viel Geld nach einigen Jahren zusammengekommen ist.

Ohne Moos nix los

Natürlich können auch Menschen mit wenig bis gar keinem Eigenkapital eine Immobilie erwerben. Jedoch kostet eine Vollfinanzierung mehr und die Laufzeiten sind länger.

Kleiner Tipp zum Schluss

Gehen Sie auf Nummer sicher und berappen Sie wenigstens die Kaufnebenkosten aus eigener Tasche. So sichern Sie sich günstige Kreditkonditionen und sind bei Banken ein gern gesehener Gast.

Sie möchten sich Eigentum anschaffen oder brauchen Beratung in Bezug auf die Möglichkeiten der Finanzierung Ihrer Wunschimmobilie? Dann melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gern.

 

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Am Anfang der Beziehung scheint das Glück perfekt. Doch nicht bei allen Paaren hält das Glück für immer. Lassen sich Besitzer einer gemeinsamen Immobilie scheiden, stellt sich die Frage: Wer darf bleiben und wer muss gehen? Eine knifflige Angelegenheit, erst recht, wenn die Ehe nicht im beidseitigen Einvernehmen endete.

Zank und Streit ums Familiendomizil vermeiden

Können sich Paare in der Scheidung nicht einigen, droht die Teilungsversteigerung. Diese geht oft mit finanziellen Einbußen einher. Lassen Sie es deshalb bitte gar nicht erst so weit kommen. Einigen Sie sich, was mit dem einstigen Eigenheim passiert. So vermeiden Sie, dass dieses schließlich in einer Zwangsversteigerung unter Wert über den Ladentisch wandert. Ein als Mediator ausgebildeter Immobilienprofi kann auch Streit zwischen Paaren in der Scheidung schlichten und berät sie hinsichtlich der Möglichkeiten der Immobilie.

Eigentumsverhältnisse klären

Nehmen wir an, die Immobilie gehört den Eheleuten hälftig. Um hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse Gewissheit zu bekommen, taugt ein kurzer Blick ins Grundbuch. Direkt im Anschluss stellt sich die Frage, wie mit der Trennung umgegangen wird. Einen einfachen Weg, den unliebsamen Ex-Partner loszuwerden, gibt es nicht. Im besten Falle gelingt es den einstigen Turteltäubchen, anstehende Veränderungen rational – ohne große Gefühlsregung – zu besprechen und entsprechend zu handeln.

Nach der Trennung: Gehen oder in der Immobilie verbleiben als Statement

Ist die Trennung vollzogen, bleibt oft nur ein Ehepartner im einstigen Familiendomizil leben. Derjenige, der aus freien Stücken das Feld räumt, gibt damit sein Besitzrecht an der Wohnung auf. Im Klartext heißt das: Er darf fortan die Immobilie nur mit Zustimmung des Expartners betreten.

David gegen Goliath: Wenn keiner der Ex-Partner freiwillig weicht

Sollten beide Ex-Partner an der Immobilie hängen, ist eine höchstrichterliche Entscheidung gefragt. Vor Gericht wird entschieden, wer das Weite suchen muss. Das Wohl der minderjährigen Kinder steht im Mittelpunkt. Im Klartext heißt das: Der Partner, bei dem die Kinder leben, darf bleiben. Schließlich soll der Nachwuchs in seinem gewohnten Umfeld bleiben und nicht zusätzlich verunsichert werden.

Die Schattenseite des Verbleibs in der Immobilie

Es stellt sich die Frage: Hat der in der Immobilie verbleibende Ehepartner das große Los gezogen? Die Antwort lautet: Jein. Zwar darf er in seinem vertrauten Zuhause verbleiben, jedoch muss er dem ausgezogenen Ex-Partner eine Nutzungsentschädigung zahlen.

Was bedeutet die Trennung für den Immobilienbesitz

Ist das Trennungsjahr verstrichen, müssen sich die Ex-Partner Gedanken machen, was mit dem ehemaligen Traumhaus passiert. Sie könnten es zu Lebzeiten an die gemeinsamen Kinder verschenken oder ein Ehepartner könnte seinen Anteil dem anderen übertragen und ihn so zum alleinigen Besitzer der Immobilie machen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass alles bleibt, wie es ist und die Immobilie lediglich vermietet wird. Zu guter Letzt kann die Immobilie auch in zwei abgeschlossene Wohneinheiten aufgespaltet werden.

Sie haben sich getrennt und brauchen Beratung hinsichtlich Ihrer Scheidungsimmobilie? Dann melden Sie sich. Wir beraten Sie liebend gern.

 

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Alte und nicht energieeffiziente Gebäude haben ausgedient. Zumindest wenn es nach der EU geht. Beschließt das EU-Parlament seine geplante Sanierungspflicht, kommt auf viele Eigentümer in der Europäischen Union eine Welle an neuen Gebäuderichtlinien zu. Was bedeutet die kommende Sanierungspflicht?

Eins steht fest: Die notwendigen Sanierungen umzusetzen wird teuer. Viele Eigentümer sehen den Kosten schon jetzt mit Schrecken entgegen. Besonders Hausbesitzer, die nicht als Investoren agieren, das heißt die Immobilie selbst bewohnen, und nur ein dünnes Finanzpolster haben, werden nicht ohne finanzielle Hilfen auskommen. Experten sehen in den neuen Richtlinien eine höhere Belastung als in dem neuen Heizungsgesetz der Regierung.

Welchen energetischen Standard soll eine Immobilie erfüllen?

Ältere Gebäude sollen bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E aufweisen. Bis 2033 ist die Energieeffizienzklasse D das nächsthöhere Ziel. Die EU sieht nicht nur einen Heizungsaustausch vor, sondern auch Dämmungen, den Austausch von alten Fenstern und andere Maßnahmen, die zur kompletten energetischen Sanierung gehören. Bis 2050 sollen alle Gebäude klimaneutral werden.

Welcher Kostenaufwand wird erwartet?

Um die neuen Gebäuderichtlinien deutschlandweit umzusetzen, müsste die jährliche Investitionssumme auf mehr als 180 Milliarden Euro ansteigen. Derzeit beträgt diese ungefähr 50 Millionen Euro pro Jahr. Die gewonnenen Einsparungen bei den Energiekosten kompensieren dabei mitunter nicht die aufgebrachten Modernisierungskosten.

Förderungen nutzen

Der Staat greift Eigentümern mit finanziellen Staatsmitteln unter die Arme. Bei der KfW gibt es verschiedene Förderprogramme für eine klimafreundliche Modernisierung. Wie hoch die Zuschüsse ausfallen, hängt von den notwendigen Maßnahmen und anderen Faktoren ab. Viele Förderungen müssen vor Baubeginn beantragt werden.

Mittlerweile bieten aber auch einige Banken (beispielsweise die Umweltbank) zinsvergünstigte Kredite bei einer energetischen Sanierung an. Bei welchen Maßnahmen solche Angebote greifen, hängt vom Finanzierungspartner ab. Ein Makler kann Eigentümern helfen ein passendes Angebot oder einen Energieberater in der Region zu finden.

Sanierungspflicht entgehen – verkaufen statt sanieren

Nicht jeder Eigentümer möchte oder kann sein Haus sanieren und fragt sich, ob es nicht besser wäre, die alte Bestandsimmobilie abzustoßen. Besonders Besitzer, die nicht in die Härtefallregelung des neuen Heizungsgesetzes fallen, stehen vor einer schwierigen Entscheidung – finanziell wie emotional. Wer seine alte Immobilie verkauft, wird feststellen, dass die Werte auf dem Energieausweis auch für Käufer und Banken immer relevanter werden.

Die Nachfrage nach Objekten, die in einem energetisch schlechten Zustand sind, nimmt ab. Finden sich Interessenten für die Immobilie, werden die Kosten für eine notwendige Sanierung oft mit einkalkuliert. Dennoch ist der Energiewert nur einer von vielen Bewertungskriterien. Ein Makler kann den Wert der Immobilie professionell ermitteln und weiß, wie es um den Immobilienmarkt in der Region steht. Gemeinsam kann ein marktgerechter Angebotspreis festgesetzt werden.

Sie brauchen Unterstützung bei der energetischen Sanierung oder spielen mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern. Fachmännisch und persönlich.

 

Hinweise

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Deutschland wird immer älter. Was das bedeutet, machen sich die wenigsten Menschen bewusst. Klar ist: Die meisten Senioren möchten, solang es geht, selbstbestimmt leben. Am besten in der bekannten Umgebung und im liebgewonnenen Zuhause. Doch was braucht es, um dieses hehre Ziel in die Tat umzusetzen und im Alter genauso unbekümmert zu leben wie in jungen Jahren?

Selbstbestimmtheit als schillerndes Szenario

Was genau ist hierunter zu verstehen? Selbstbestimmt bedeutet landläufig, dass Senioren ohne Hilfe Dritter eigenständig ihren Haushalt führen und innerhalb der eigenen vier Wänden schalten und walten können, wie es ihnen beliebt. Generell möchten viele Ältere ihr eigener Herr bleiben und niemandem zur Rechenschaft verpflichtet sein. Ganz so, wie sie es ihr Leben lang gewohnt waren.

 Altern als Herausforderung

 Mit fortschreitendem Alter verändern sich jedoch Stück für Stück die Anforderungen an die Umwelt. Meist nehmen körperliche Zipperlein zu: Sei es die nachlassende Sehkraft oder die Erkenntnis, dass Treppensteigen plötzlich beschwerlich wird oder die Wege zwischen Küche und Esszimmer zu weit sind, mit den Jahren verlangt die Gesundheit der Bewohner danach, die Immobilie anzupassen.

Das leidige Lied von der Barrierefreiheit

Es ist kein Geheimnis, dass die Mobilität vieler Senioren mit zunehmendem Alter abnimmt. Dann gilt es, zu handeln: Vielleicht genügt der Einbau eines Treppenlifts, um leichtfüßig ins obere Stockwerk zu gelangen, vielleicht wird ein Umbau des Badezimmers oder der Küche notwendig, da nun ein Rollator oder Rollstuhl seinen Platz beansprucht und Bücken und Strecken immer beschwerlicher wird. Taugen diese Maßnahmen, in der heißgeliebten Immobilie zu bleiben, sollten Sie in diesem Zusammenhang kein Geld und keine Mühen scheuen. Dann bauen Sie doch bitte beherzt um.

Der Königsweg:
Eine neue Immobilie muss her

 Sollte Ihre Immobilie jedoch nicht Ihren Bedürfnissen entsprechend umgebaut werden können, bleibt nur der Umzug in eine neue Bleibe. Zwar fällt der Abschied in der Regel schwer – schließlich lässt man in diesem Falle nicht nur die Immobilie als solches, sondern einen ganzen Lebensabschnitt hinter sich – dennoch bietet eine neue Bleibe auch ungeahnte Möglichkeit. Zudem gilt auch hier der schöne Vers des Schriftstellers Hermann Hesse: „Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne.“

Die Qual der Wahl

Sollten Sie sich dazu entscheiden, ein neues Kapitel im Buch Ihres Lebens aufzuschlagen, stellt sich die Frage nach der gewünschten Wohnform. Vom Konzept „Betreutes Wohnen“ über die Gründung einer Senioren-WG bis hin zur Anmietung eines barrierefreien Neubaus ist alles denkbar.

Die infrastrukturelle Anbindung ist sicherlich ein wichtiger Punkt bei der Auswahl. Dass Läden des täglichen Bedarfs und der öffentliche Nahverkehr fußläufig erreichbar sind, ist schließlich auch für junge Leute ein schlagkräftiges Argument, sich für oder gegen eine Wohnung zu entscheiden.

Das Schöne an der Sache: Sie können sich für die Wohnform entscheiden, die ideal zu Ihnen passt. Es bleibt also spannend, sogar im höheren Alter mit reichlich Lebenserfahrung im Gepäck.

Sie brauchen Unterstützung zum Thema oder spielen mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern. Fachmännisch und persönlich.

 

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Die Rechtsprechung gibt den Takt vor. Auch bei Immobiliengeschäften, in die ein Makler involviert ist. Welche Kosten dürfen verlangt werden? Was ist in einem Maklervertrag verboten? Damit Sie zu einem guten Abschluss kommen, beantworten wir Ihnen diese Fragen im folgenden Beitrag.

Wer haftet bei falschen Angaben im Exposé?

Der Auftraggeber und der Makler können bei Fehlern im Exposé haftbar gemacht werden. Der Verkäufer darf keine falschen Informationen an den Makler geben. Redet der Immobilienprofi das Verkaufsobjekt bei Interessenten schön, droht Schadensersatz, weil er so die Pflicht verletzt, Interessenten ordentlich zu beraten.

Darf eine Reservierungsgebühr erhoben werden?

Ohne eine eindeutige schriftliche Vertragsvereinbarung darf eine Reservierungsgebühr nicht erhoben werden und ist rechtlich auch nicht zulässig. Steht  eine Reservierungsgebühr im Maklervertrag, ist diese nach erfolgreichem Abschluss mit dem Honorar des Immobilienprofis zu verrechnen.

Erhält der Kaufinteressent die Immobilie auch mit der Reservierung nicht, ist der Makler seit 2023 dazu veranlasst, die gezahlte Gebühr zurückzuerstatten. Für eine Reservierung zu zahlen, ist noch keine Garantie das Objekt auch zu erwerben. Am Ende entscheidet immer noch der Eigentümer, an wen er verkaufen möchte.

 Wie weit darf ein Alleinauftrag gehen?

 2020 urteilte der Bundesgerichtshof, dass der Makler sich im Alleinauftrag nur maximal sechs Monate exklusive Vermittlungsrechte sichern darf. Länger oder gar unbegrenzt darf die Vertragslaufzeit demnach nicht sein. In dem vereinbarten angemessenen Zeitraum darf der Auftraggeber seine Immobilie nicht über einen anderen Makler verkaufen. Kündigt der Kunde nicht rechtzeitig, kann der Vertrag um maximal drei Monate verlängert werden.

Wann muss die Provision oder Courtage gezahlt werden?

Die Provision fällt erst an, wenn der Eigentümerwechsel erfolgreich über die Bühne gegangen ist. Ein Makler darf daher nicht vertraglich festschreiben, dass seine Provision auch gezahlt werden muss, wenn der Verkauf scheitert. Aber es dürfen andere Kosten verlangt werden.

Reise- und Portokosten, die der Makler nachweisen  muss, dürfen dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Ausgeschlossen davon sind  die entstandenen Druck- und Versandkosten des Exposés. Die Kosten für die Analyse des Verkaufspreises dürfen ebenso wenig an den Kunden weitergegeben werden.

Wird ein Objekt erfolgreich verkauft, ist eine Courtage zu zahlen. Die Höhe ist gesetzlich nicht geregelt. Meist sind es aber 7,14 Prozent des Kaufpreises. Die Kosten können sich beide Parteien maximal zur Hälfte teilen, sofern diese übertragen wurden. Die Courtage ist nicht mit der Provision zu verwechseln.

Sie suchen Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

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Die Immobilienmärkte sind aktuell nicht nur in Bewegung, sie entwickeln sich bundesweit auch nicht einheitlich. Inflation und Zinserhöhung haben bei vielen Immobiliensuchenden zu einen Kaufkraftverlust geführt. Die Nachfrage nach Immobilien ist in einigen Regionen Deutschlands deutlich gesunken. Allerdings nicht überall.

Mobile-Ansicht

Desktop-Ansicht

In der vergangenen Niedrigzinsphase konnten sich noch viele Immobiliensuchende einen Immobilienkredit leisten. Dadurch war die Nachfrage nach Immobilien in weiten Teilen Deutschlands hoch, vor allem in den Ballungsgebieten und den Speckgürteln. Die aktuell hohen Tilgungsraten erschweren vielen Kaufinteressenten die Finanzierung.

Dabei ist der Immobilienkauf nach wie vor möglich, wenn sich Kaufinteressenten an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen. Beispielsweise können eine Streckung des Kredits oder die Suche nach einer kleineren Immobilie Möglichkeiten sein, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen.

Dennoch hat die scheinbare Schwierigkeit einer Finanzierung zu einer sinkenden Nachfrage geführt. In einigen Regionen kommen Hausverkäufer um Preisverhandlungen mit potentiellen Käufern nicht drumherum. In anderen Landesteilen dagegen können Immobilienverkäufer dennoch leichte Preissteigerungen verzeichnen.

Wo beispielsweise? Das erfahren Sie in unserem Video.

Die sozialen Medien sind nicht mehr weg zu denken und gehören einfach zum Alltag der meisten Menschen dazu. Umso weniger überrascht es, dass auch die Immobilienbranche Social Media-Kanäle für ihre Zwecke nutzt. Doch worauf kommt es bei einem guten Immobilien-Post an?

Die sozialen Medien bieten für den Verkauf einen entscheidenden Vorteil: Die zielgenaue Reichweite. Das heißt nichts anderes, als dass das Angebot Ihre Zielgruppe fokussierter und in größerer Zahl erreicht. Eigentümer können es Influencern so in gewisser Hinsicht gleich tun und anstatt Follower Interessenten von ihrem Produkt „Immobilie“ begeistern.

 

Allerdings gehört mehr dazu als nur ein Bild von der Immobilie zu posten. Auch hier treffen die Worte „gewusst wie“ zu 100 Prozent zu. Viele Makler nutzen Facebook und Co. nicht nur für Ihren eigenen Social Media-Auftritt, sondern haben sich auch auf die moderne Form der Immobilienvermarktung eingestellt.

 

Anpassung führt zum Erfolg

 

Kennen Sie Ihre Zielgruppe und die Sprache die sie auf den jeweiligen Social Media-Kanal spricht. Wollen Sie zum Beispiel junge Kaufinteressenten bis 29 Jahre ansprechen ist Instagram der passende Ort dafür. Möchten Sie Menschen ab 35 für Ihr Objekt begeistern ist Facebook Ihr Medium der Wahl. Wenn es um Reichweite geht, sind die erwähnten Kanäle gegenüber Twitter, das eine geringere Reichweite hat, vorzuziehen.

 

Neben der Zielgruppe kommt es auch auf die richtige Präsentation an. Auf allen Social Media-Kanälen darf die grafische Darstellung der Immobilie nicht von schlechter Qualität sein. Die Texte sollten außerdem die richtige Länge haben. In der Kürze liegt der Erfolg. Experimentieren Sie mit interessanten Blickwinkeln (zum Beispiel bei Instagram) und achten Sie auf die richtigen Lichtverhältnisse. Auch Videos können neben Bildern für die visuelle Vermarktung gepostet werden.

 

Das Format macht den Unterschied

 

Wenn es um die Ansicht auf mobilen Endgeräten geht, kommt es auf das empfohlene Format für Bilder und Videos an. Der Post soll schließlich auch mobil Interessenten ansprechen. Die Beiträge sollten zudem nicht nach Werbung aussehen. Die Authentizität darf nicht zu kurz kommen.

 

Welche Vorteile bietet ein Makler?

 

Damit das Interesse für das Immobilienangebot bestehen bleibt, reicht ein Beitrag nicht aus. Regelmäßige Posts halten die Neugier und die Aufmerksamkeit am Laufen. Ein Makler hat Routine und Erfahrung darin, Immobilien über Social Media zu vermarkten. Es fällt ihm leicht, einen Post für das Angebot auf dem Kanal der Wahl zu gestalten. Am besten wenden sich Eigentümer, die mit Profi verkaufen oder eine Beratung wollen, an einen lokalen Makler. Der kennt den regionalen Immobilienmarkt am besten und kann eine professionelle Vermarktungs- und Preisstrategie für den Verkauf erstellen, die die individuelle Situation seiner Kunden berücksichtigt.

 

Sie suchen Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

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Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

Trotz Inflation und gestiegener Zinsen ist der Immobilienkauf nach wie vor möglich. Allerdings müssen sich Immobiliensuchende auf die neue Lage am Immobilienmarkt einstellen. Besonders wichtig ist jetzt die Frage der Finanzierung. Wer hier gut vorbereitet ist, hat höhere Chancen eine passende Immobilie zu finden. Mit unserer Checkliste haben Sie immer im Blick, woran Sie denken müssen.

Immobiliensuchende klären am besten bereits vor der Suche die Finanzierung. Der Traum vom Eigenheim kann sonst schnell platzen. Zur Vorbereitung sollte Folgendes berücksichtigt werden.

Wichtige Fragen vor der Immobiliensuche

  • Wie viel Immobilie kann ich mir leisten? Beziehungsweise wie viel kann ich monatlich für eine Immobilie zahlen? Denken Sie dabei auch an Nebenkosten wie Steuern, Versicherung, Heizung und Strom.
  • Soll ich ein Haus bauen oder eine Bestandsimmobilie kaufen?
  • Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
  • Wie viel Eigenkapital benötige ich?
  • Gibt es staatliche Fördermöglichkeiten?
  • Wie ermittle ich den Finanzierungsbedarf?

Welche Unterlagen zur Immobilie benötige ich?

  • Neubau
  • Architektenvertrag bzw. den Entwurf
  • Aktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • Flurkarte
  • Grundstückskaufvertrag bzw. Entwurf
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Geltender Bebauungsplan der Gemeinde/Bezirk
  • Genehmigter Bauantrag
  • Baubeschreibung
  • Genehmigte Baupläne/Bauzeichnung
  • Bruttogrundflächenberechnung
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Nachweis über eine Rohbauversicherung
  • Baukostenberechnung (inklusive der Unterlagen zu Erschließungskosten und Informationen über geplante Eigenleistungen)
  • Schätzung der späteren Wohnnebenkosten
  • Bestandsimmobilie
  • Kopie des Kaufvertrags bzw. des Entwurfs
  • Aktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • Flurkarte
  • Exposé vom Objekt
  • Sofern vorhanden: Baupläne und Baubeschreibung
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Gegebenenfalls Wertgutachten
  • Gegebenenfalls Kostenplan zu Modernisierungsmaßnahmen (inklusive Kostenvoranschläge)
  • Aussagekräftige Fotos der Immobilie
  • Schätzung der künftigen Wohnnebenkosten
  • Kopie der Gebäudeversicherung
  • Teilungserklärung (beim Erwerb einer Eigentumswohnung)

Welche Unterlagen möchten Banken von mir sehen?

  • Gehalts-/Lohnabrechnung der letzten drei Monate
  • Nachweis des Vorjahreseinkommens
  • Einkommensbescheid Vorjahr
  • Einkommenssteuererklärung
  • Eigenmittelnachweis (z. B. Kontoauszüge)
  • Unterschriebene Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnung der letzten zwei Jahre (bei Selbstständigen)
  • Unterschriebene aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (bei Selbstständigen)
  • Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre (bei Selbstständigen)
  • Schufa-Auskunft
  • Personalausweis

Sind Sie unsicher, ob oder wie viel Immobilie Sie sich leisten können und wo Sie eine bezahlbare finden? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten und unterstützen Sie gern bei Suche und Finanzierung.

 

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