Attraktive Gewerbeeinheit mit ebenerdigem Zugang und Parkplätzen in Schlitz
Büro/Praxis | 36110 Schlitz
Eckdaten der Immobilie
Kosten
Objektbeschreibung
Die hier angebotene Immobilie ist eine Büro- oder Praxisfläche in einem Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Lage von Schlitz. Die gesamte Anlage wurde im Jahr 1998 umfassend saniert.
Die zum Verkauf stehende Einheit mit einer Fläche von etwa 160 m² befindet sich im Erdgeschoss und bietet einen ebenerdigen Zugang zum Hof. Derzeit ist die Fläche aufgeteilt in einen geräumigen Gruppenraum, einen Behandlungsraum sowie einen Empfangs- und Wartebereich. Zur Gewerbeeinheit gehören außerdem drei Parkplätze im Hof. Die Fenster sind zweifachverglaste Holzfenster aus dem Jahr 1998. Beheizt wird das gesamte Gebäude über eine Gaszentralheizung.
Eine Umnutzung zu Wohnzwecken ist grundsätzlich möglich, wodurch sich hier zwei bis drei Wohneinheiten realisieren ließen.
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Ihr Ansprechpartner
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Energieausweis
92.00 kWh/(m²·a)
Lage
Schlitz, eine charmante Kleinstadt im Vogelsbergkreis in Hessen, zählt etwa 9.987 Einwohner und besticht durch ihre historische Altstadt mit zahlreichen Fachwerkhäusern. In Schlitz finden Sie verschiedene Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie zahlreiche Vereine für freizeitliche Aktivitäten. Auch ein Kindergarten, eine Grundschule sowie eine Gesamtschule befinden sich im Ort. Die Verkehrsanbindung ist ebenfalls gut: Über die Bundesstraße B254 ist Schlitz schnell an die A7 angebunden, was eine zügige Erreichbarkeit von Fulda und anderen umliegenden Städten gewährleistet. Zudem gibt es regelmäßige Busverbindungen, die Schlitz mit Fulda und anderen Gemeinden der Region vernetzen. Pendler profitieren von der kurzen Fahrzeit nach Fulda, das auch über einen ICE-Bahnhof verfügt.
Zusammengefasst bietet Schlitz eine hohe Lebensqualität mit einer guten Mischung aus traditionellem Charme und moderner Infrastruktur, was die Kleinstadt zu einem attraktiven Wohnort in der Mitte Hessens macht.
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Sonstige Angaben
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Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.