Helle Gewerbefläche mit Garage in zentraler Lage von Geisa zu verkaufen
Laden/Einzelhandel | 36419 Geisa
Eckdaten der Immobilie
Kosten
Objektbeschreibung
Die angebotene Ladenfläche mit großer Schaufensterfront befindet sich im Erdgeschoss eines 1996 massiv erbauten Wohn- und Geschäftshauses. Zentral in Geisa gelegen, bietet diese Immobilie rund 122 m² Fläche, die aufgrund der früheren Nutzung als Friseursalon und Fahrschule in zwei Bereiche mit separaten Eingängen unterteilt ist. Bei Bedarf können diese Bereiche jedoch wieder zusammengelegt werden. Zudem sind eine Küche und zwei WCs vorhanden. Die aktuelle Aufteilung kann den Grundrissen entnommen werden.
Der Ladeneinheit ist im Kellergeschoss eine Doppelgarage sowie ein Lagerraum zugeordnet. Für die gemeinschaftliche Nutzung stehen ein Waschraum im Keller sowie ein Dachgarten zur Verfügung. Die Fenster sind zweifach verglaste Holzfenster.
Im Jahr 2023 wurde eine moderne Gas-Zentralheizung eingebaut.
Gerne beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Fragen zu diesem Objekt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Energieausweis
184.60 kWh/(m²·a)
37.00 kWh/(m²·a)
107.00 kWh/(m²·a)
Lage
Geisa ist eine Landstadt im Süden des Wartburgkreises in der thüringischen Rhön. In Geisa leben ca. 4.750 Einwohner. Die Stadt teilt sich in 12 Ortsteile auf. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Ärzte, Apotheken und Einkaufszentren sind teils in fußläufiger Umgebung. In der Stadt und Umgebung befinden sich ebenfalls mehrere Kindergärten und Schulen. Unweit von Geisa entfernt ist die Gedenkstätte Point Alpha.
Ein reges Vereinsleben zeichnet Geisa ebenso aus wie zahlreiche Freizeitangebote. Durch die gute Verkehrsanbindung an die B278 und die B84 ist die Stadt Fulda sowie Hünfeld schnell und bequem zu erreichen. Vor der Immobilie befindet sich zudem eine Bushaltestelle.
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Sonstige Angaben
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Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.