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Lage
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Objektnummer: 7657

Großzügiges Baugrundstück mit Hanglage in Oberzell – erschlossen und kurzfristig bebaubar

Grundstück | 36391 Sinntal

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39.000 €
Kaufpreis
1.394 m²
Grundstücksfläche

Eckdaten der Immobilie

Status
Online
Kennung
7657
Objektart
Grundstück
Grundstücksfläche ca.
1.394 m²

Kosten

Kaufpreis
39.000 €
Käuferprovision
3000 € inkl. 19 % MwSt.

Objektbeschreibung

Dieses ca. 1.394 m² große Grundstück befindet sich in Oberzell, einem Ortsteil der Gemeinde Sinntal. Es ist bereits erschlossen und kann zeitnah bebaut werden.

Die vorhandene Hanglage sollte bei der Planung berücksichtigt werden, bietet aber vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten.

Das Grundstück ist mit einigen Obstbäumen und einer Hecke bewachsen und bietet eine ruhige, naturnahe Umgebung mit viel Privatsphäre. Je nach Bedarf kann die Grundstücksgröße individuell angepasst werden.


Gerne beraten wir Sie zu den Bebauungsmöglichkeiten und unterbreiten Ihnen passende Angebote für Ihr Bauvorhaben. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Ihr Ansprechpartner

Marco Schüler
Immobilienberater

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Lage

Oberzell ist ein Ortsteil der Gemeinde Sinntal und beheimatet knapp 1.000 Einwohner. In Oberzell gibt es eine Grundschule, Restaurants sowie einen Getränkehandel. Die zehn Kilometer entfernte Gemeinde Sinntal bietet Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte und Apotheken sowie eine Vielzahl an Veranstaltungen, die das gemeinschaftliche Miteinander fördern. In ca. 6 km Entfernung erreichen Sie die A7 und in 20 km die A66. Ein zentraler Bahnhof für die Regionalbahn ist im Ort vorhanden.

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Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.

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