VERKAUFT! Gemütliche Doppelhaushälfte in Fulda-Kohlhaus!
Haus in 36043 Fulda
In ruhiger Lage von Fulda steht diese Doppelhaushälfte zum Verkauf. Das Haus wurde um 1950 erbaut. Auf einem Grundstück von ca. 351 m² Grundfläche bietet Ihnen die Immobilie eine Wohnfläche von ca. 104 m². Vier Zimmer verteilen sich auf drei Etagen.
Im Erdgeschoss des Hauses gelangen Sie über den Windfang in die Diele. Von dort aus haben Sie Zugang zu einem großen Wohnzimmer mit angrenzender Terrasse. Ein modernisiertes Tageslichtbad mit Dusche sowie die geräumige Essküche runden diese Etage ab.
Über eine Treppe gelangen Sie in das Obergeschoss. Hier stehen Ihnen zwei Schlafräume zur Verfügung. Zudem führt Sie eine weitere Holztreppe in den Spitzboden, der als Studio ausgebaut ist und ebenfalls einen Schlafraum bietet.
Genügend Abstellfläche bieten Ihnen die beiden Abstellräume im Keller der Immobilie. Zusätzlich befindet sich dort eine Waschküche.
Im Außenbereich steht Ihnen eine Einzelgarage zur Unterbringung Ihres Fahrzeugs zur Verfügung.
Ein sonniger Garten, den Sie von der Terrasse sowie über den Windfang erreichen, rundet die Immobilie ab.
Insgesamt befindet sich die Immobilie in einem gepflegten Zustand, lediglich Schönheitsrenovierungen sind notwendig.
Überzeugen Sie sich selbst bei einem Besichtigungstermin von den Vorzügen dieser Haushälfte.
Gerne beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Fragen zu diesem Objekt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Weitere attraktive Immobilienangebote finden Sie zudem auf unserer Homepage www.v-r-immobilien.de
Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund:
Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.
Objektdaten
Energieausweis
374.24 kWh/(m²·a)