VERKAUFT: Einfamilienhaus mit Gewerbeeinheit in Michelsrombach
Haus in 36088 Hünfeld
Dieses zum Verkauf angebotene Einfamilienhaus mit Gewerbeeinheit steht auf einer Grundstücksfläche von ca. 458 m² in Michelsrombach, einem Ortsteil der Stadt Hünfeld. Das Haus wurde 1961 gebaut und verfügt über eine Wohnfläche von ca. 170 m². Die Gewerbefläche im Erdgeschoss verfügt über ca. 180 m² und ist aktuell leerstehend. Diese könnte bei Bedarf teilweise zu Wohnzwecken umfunktioniert werden.
Die Gewerbeeinheit wurde zuletzt als Schnellrestaurant genutzt und ist über einen separaten Haupteingang zu erreichen. Hier gelangen Sie direkt in den großzügigen Gastraum mit Thekeneinheit. Angrenzend erreichen Sie die gewerblich genutzte Küche und einen Aufenthaltsraum. Zudem ist ein großzügiger Lagerraum hinter der Küche vorhanden.
Über das Treppenhaus erreichen Sie die Wohneinheit im Obergeschoss, die Ihnen viele Räumlichkeiten bietet. Hier sind ein Wohn- und Esszimmer mit Kamin, ein Schlafzimmer sowie eine Wohnküche mit viel Platz zur individuellen Gestaltung vorhanden. Vom Wohnzimmer und Schlafzimmer aus erreichen Sie einen langen Balkon. Das großzügige Badezimmer beinhaltet eine Badewanne und eine Dusche. Drei weitere Zimmer zur individuellen Nutzung sowie ein großer überdachter Freisitz vervollständigen diese Etage.
Das Dachgeschoss teilt sich in einen offenen Wohnbereich mit Abstellraum und einem Trockenboden auf.
Drei Garagen und einen Außenstellplatz finden Sie im hinteren Hof vor. Insgesamt befindet sich die Immobilie in einem soliden aber teils renovierungsbedürftigen Zustand. Die Heizung sowie die Fenster wurden bereits in den 80er Jahren erneuert.
Gerne beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Fragen zu diesem Objekt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Weitere attraktive Immobilienangebote finden Sie zudem auf unserer Homepage www.v-r-immobilien.de
Wir freuen uns über Ihren Besuch und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.
Objektdaten
Energieausweis
255.91 kWh/(m²·a)