Vielseitige Immobilie in Eichenzell: Wohnen und Gewerbe in bester Lage
Haus | 36124 Eichenzell
Eckdaten der Immobilie
Kosten
Objektbeschreibung
Dieses größtenteils massiv erbaute Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1969 wurde 1986 umfassend kernsaniert sowie angebaut und befindet sich in der zentral gelegenen Gemeinde Eichenzell. Das Grundstück umfasst eine Fläche von 961 m².
Die Immobilie bietet eine vermietbare Wohnfläche von ca. 420 m², verteilt auf vier Wohneinheiten, sowie eine zusätzliche Gewerbefläche von rund 70 m². Die Wohnungen variieren in Größen zwischen 60 m² und 150 m².
Das Gebäude ist voll unterkellert und verfügt über sieben Außenstellplätze sowie zwei Garagen, die den Bewohnern zur Verfügung stehen. Die Fenster sind aus Kunststoff mit Zweifach-Wärmeschutzverglasung sowie mit Rollläden versehen. Das Dach wurde im Zuge des Dachgeschossausbaus gleichermaßen mit der Ölheizung um 1986 erneuert.
Die derzeitige Jahresnettokaltmiete beträgt 30.480 €, wobei die Gewerbeeinheit (ehemaliger Friseursalon) und die Souterrain-Wohnung aktuell nicht in der Miete berücksichtigt sind. Die Gewerbeeinheit steht aktuell leer, die Souterrain-Wohnung wird im Zuge des Verkaufs frei.
Für weitere Fragen zu diesem attraktiven Objekt stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Ihr Ansprechpartner
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Energieausweis
154.78 kWh/(m²·a)
Lage
Eichenzell liegt südlich von Fulda am Rande der hessischen Rhön direkt am Fluss Fulda. Im Kernort der gleichnamigen Großgemeinde leben knapp 4.000 Einwohner. Die gute Verkehrsanbindung in Richtung Süden und Norden (A7) und in Richtung Frankfurt (A66) sowie eine Zuganbindung nach Fulda machen die Gemeinde sehr attraktiv. In dem Gewerbegebiet sind verschiedene Firmen angesiedelt. Weiterhin profitieren die Einwohner von einem regen Vereinsleben. Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in Eichenzell und dem nahe gelegenen Rhönhof zu finden, Ärzte, Apotheken und verschiedene Läden befinden sich im Zentrum Eichenzells.
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Sonstige Angaben
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Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.