Ihr neues Projekt wartet: Fachwerkhaus in Lahrbach zu verkaufen
Haus | 36142 Tann
Eckdaten der Immobilie
Kosten
Objektbeschreibung
Bei der hier angebotenen Immobilie handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus auf einem ca. 220 m² großen Grundstück im Tanner Stadtteil Lahrbach. Das Gebäude wurde ursprünglich ca. 1905 errichtet und umfasst ein massives Keller- und Erdgeschoss sowie ein Obergeschoss in Fachwerkbauweise.
Das Haus bietet eine großzügige Wohnfläche von ca. 147 m², die sich über zwei Etagen erstreckt. Die Immobilie befindet sich jedoch in einem sanierungsbedürftigen und teilweise feuchten Zustand und bedarf einer umfassenden Kernsanierung. Dabei sollten insbesondere das Dach, die Fenster, die elektrische Anlage sowie die Wasserleitungen erneuert werden. Bisher wurde das Haus ausschließlich mit Nachtspeicheröfen beheizt, sodass der Einbau einer modernen Heizungsanlage ebenfalls erforderlich ist.
Das Objekt verfügt zudem über einen Vorgarten, der sich ideal zur Schaffung von Pkw-Stellplätzen eignet und so zusätzlichen Komfort bietet.
Diese Immobilie bietet Ihnen die Chance, Ihre individuellen Wohnträume zu verwirklichen und ein Haus nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.
Gerne beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Fragen zu diesem Objekt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Ihr Ansprechpartner
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Energieausweis
475.80 kWh/(m²·a)
Lage
Der beschauliche Ort Lahrbach ist ein Stadtteil von Tann und beheimatet rund 465 Einwohner. Ein Lebensmittelgeschäft sowie ein Bäcker finden Sie vor Ort. Kindergärten und eine Grundschule befinden sich in der wenige Autominuten entfernten Kernstadt Tann. Lahrbach zeichnet sich über ein reges Vereinsleben aus.
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Sonstige Angaben
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Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.