RESERVIERT: Sanierungsbedürftiges Zweifamilienhaus in toller Lage und mit großem Garten in Niederkalbach
Haus | 36148 Kalbach
Eckdaten der Immobilie
Kosten
Objektbeschreibung
Dieses Zweifamilienhaus aus dem Jahr 1966 befindet sich auf einem 1.261 m² großen Grundstück in einer zentralen, aber ruhigen und ländlichen Nachbarschaft. Das sanierungsbedürftige und bereits leerstehende Objekt bietet Ihnen die Möglichkeit, es nach Ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten und zu renovieren. Die Wohnfläche beträgt ca. 152 m².
Das Gebäude verfügt im Erd- und Obergeschoss über eine identische Raumaufteilung. Jede Etage umfasst eine Diele, ein Wohnzimmer mit Echtholzparkett, ein Schlafzimmer, ein Kinderzimmer, eine geräumige Küche und ein Badezimmer mit Wanne. Im Erdgeschoss steht Ihnen zudem ein stark sanierungsbedürftiger Balkon zur Verfügung, auch das Obergeschoss verfügt über einen kleinen Balkon. Der Dachboden bietet zusätzliches Ausbaupotenzial.
Im Kellergeschoss befinden sich eine Waschküche, ein WC sowie weitere Abstell- und Kellerräume. Diese Räume bieten reichlich Stauraum und praktische Nutzungsmöglichkeiten. Zusätzlich sind eine Garage und Stellplätze vorhanden.
Die Immobilie verfügt über Nachtspeicheröfen, die mit Strom betrieben werden. Zusätzlich sind in Wohnzimmer und Küche Kaminöfen vorhanden.
Die ruhige, aber dennoch zentrale Lage des Hauses ist ideal für Familien, die eine entspannte Wohnumgebung suchen. Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Ihr Ansprechpartner
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Energieausweis
411.35 kWh/(m²·a)
Lage
Niederkalbach ist der zweitgrößte Ortsteil der Kerngemeinde Kalbach und beheimatet rund 1.400 Einwohner. Viele Geschäfte des täglichen Bedarfs und ein Kindergarten befinden sich direkt im Ort und in den angrenzenden Orten Kalbach und Neuhof. Schulen befinden sich im Kernort Kalbach und in der Nachbargemeinde Neuhof. Eine Vielzahl an Vereinen sorgt für ein vielfältiges Freizeitangebot. Die Autobahn A66 sowie der Bahnhof in Neuhof sind schnell zu erreichen.
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Sonstige Angaben
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Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.