Zuhause wie im Urlaub! Gemütliches Häuschen mit tollem Garten in Sterbfritz
Haus | 36391 Sinntal
Eckdaten der Immobilie
Kosten
Objektbeschreibung
In ruhiger Ortsrandlage von Sinntal-Sterbfritz befindet sich dieses besondere Häuschen auf einer Grundstücksfläche von ca. 504 zum Verkauf. Das Einfamilienhaus wurde in 1988 gebaut und verfügt über eine Wohnfläche von insgesamt ca. 52 m².
Die Wohneinheit überzeugt durch eine einladende und offene Raumgestaltung mit schöner großer Fensterfront, welche einen tollen Blick in den gepflegten Garten ermöglicht. Warme Holzelemente und eine komfortable Einrichtung schaffen eine behagliche Wohnatmosphäre.
Der großzügige Wohn- und Essbereich bietet Platz für schöne Stunden mit Familie und Freunden. Die Küche ist nahtlos an den Essbereich integriert und verfügt über alle notwendigen Annehmlichkeiten. Ein geräumiges Schlafzimmer sowie ein Tageslichtbad mit Dusche vervollständigen diese Etage. Im Obergeschoss befindet sich eine Galerie, welche zum Beispiel optimal als Büro oder Gästezimmer genutzt werden kann.
Vor dem Haus lädt eine Terrasse zum Verweilen an warmen Tagen ein. Der liebevoll angelegte Garten ist mit einem praktischen Gartenhäuschen ausgestattet, welche Ihnen Stau- und Lagermöglichkeiten bietet. Zum Angebot gehört zudem eine Einzelgarage aus 2018.
Überzeugen Sie sich selbst bei einem Besichtigungstermin von dem Charme dieses Angebotes.
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Ihr Ansprechpartner
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Energieausweis
174.21 kWh/(m²·a)
Lage
Sterfritz ist ein Ortsteil der Gemeinde Sinntal im Main-Kinzig-Kreis, liegt 9 km südöstlich von Schlüchtern, und beheimatet rund 200 Einwohner. Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Ärzte und Apotheken sowie ein Kindergarten und eine Grundschule befinden sich im direkt im Ortskern. Für alle weiteren Besorgungen und Erledigungen des Alltags finden Sie im nahegelegenen Schlüchtern viele Möglichkeiten. Eine Vielzahl an Veranstaltungen sowie zahlreiche Vereine bieten das gesamte Jahr über vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung an und fördern das gemeinschaftliche Miteinander.
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Sonstige Angaben
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Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.