Raum für Gestaltung: Freistehendes Einfamilienhaus mit Garten in Weilar
Haus | 36457 Weilar
Eckdaten der Immobilie
Kosten
Objektbeschreibung
Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus auf einem ca. 433 m² großen Grundstück in Weilar, einer idyllischen Gemeinde im Wartburgkreis im Südwesten Thüringens. Das Wohnhaus ist um 1930 erbaut und in den 60er Jahren um einen Vorbau erweitert worden. Es bietet rund 140 m² Wohnfläche, verteilt auf zwei Etagen und ist zusätzlich voll unterkellert.
Im Erdgeschoss befindet sich ein großzügiger Wohn- und Essbereich mit angrenzender geräumiger Küche. Das Schlafzimmer und Tageslichtbad, ausgestattet mit Dusche und Eckbadewanne, vervollständigen das Raumangebot auf dieser Etage. Über den Flur erreicht man im vorderen Teil des Hauses die Eingangsterrasse und den Zugang zur Waschküche.
Im Obergeschoss befinden sich vier weitere schöne Räume, die sich ideal als Schlaf- und Kinderzimmer nutzen lassen.
Die Immobilie wird über eine Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 1995 beheizt. Die zweifach verglasten Holzfenster wurden in 2001 eingebaut. Die Dacheindeckung wurde vor rund 10 Jahren erneuert. Eine Einzelgarage steht Ihnen für Ihren PKW zur Verfügung; zudem gibt es ein weiteres Nebengebäude für zusätzliche Abstellfläche. Das Haus ist nicht an das öffentliche Kanalisationssystem angeschlossen.
Gerne beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Fragen zu diesem Objekt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Energieausweis
362.81 kWh/(m²·a)
Lage
Weilar ist eine Gemeinde mit knapp 900 Einwohnern im Wartburgkreis im Südwesten Thüringens, etwa zwei Kilometer südlich von Stadtlengsfeld. Im Ort gibt es einige historische Gebäude, wie zum Beispiel die Kirche St. Andreas oder das Schloss Weilar. Außerdem gibt es einen kleinen Supermarkt, eine Bäckerei und eine Gaststätte. Weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich im nahegelegenen Stadtlengsfeld.
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Sonstige Angaben
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Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.