Attraktive Dachgeschosswohnung in Edelzell! Vermietet und rentabel
Wohnung | 36043 Fulda
Eckdaten der Immobilie
Kosten
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht eine attraktive Dachgeschosswohnung in einem gepflegten Sechsparteienhaus aus dem Baujahr 1995, im begehrten Stadtteil Edelzell in Fulda. Diese beliebte Wohngegend verbindet Ruhe und Erholung in der Nähe zur Stadt und bietet eine hervorragende Anbindung an alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs.
Die Wohnung verfügt über eine Wohnfläche von ca. 74 m², aufgeteilt in drei Zimmer. Ein großes und ein kleineres Schlafzimmer sowie ein helles Wohnzimmer mit Zugang zu einem kleinen Balkon. Die Küche bietet Platz für eine kleine Essecke und das Badezimmer verfügt über eine Badewanne und einen Waschmaschinenanschluss. Im Keller befindet sich die gemeinsam nutzbare Waschküche, sowie ein praktischer Abstellraum. Zu der Wohnung gehört ebenfalls noch ein fest zugewiesener Außenstellplatz für ein Fahrzeug sowie ein gemeinschaftlich nutzbarer Garten.
Die Wohnung ist aktuell vermietet und erzielt eine jährliche Nettokaltmiete von 5.880 €, was sie zu einer stabilen und attraktiven Kapitalanlage macht.
Diese Wohnung bietet die ideale Kombination aus attraktivem Wohnkomfort und solider Rendite – eine Gelegenheit, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!
Gerne beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Fragen zu diesem Objekt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Energieausweis
107.60 kWh/(m²·a)
Lage
Edelzell ist der größte Stadtteil von Fulda und hat rund 2290 Einwohner. Einrichtungen und Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in Edelzell und in der nur wenige Minuten entfernten Kernstadt Fulda.
Ein Kindergarten sowie eine Vielzahl an Vereinen machen Edelzell zu einem familienfreundlichen Stadtteil mit abwechslungsreichen Freizeitangeboten. Durch die zentrale Wohnlage sind die Autobahnen A7 und A66 sowie der ICE-Bahnhof in Fulda schnell zu erreichen.
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Sonstige Angaben
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Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.