VERKAUFT! Hochwertige Eigentumswohnung in Ortsrandlage
Wohnung in 36093 Künzell
Diese Neubauwohnung in Engelhelms ist speziell für Interessenten konzipiert, die modern und effizient wohnen möchten. Die 85 m² große Wohnung verfügt über ein funktionales und durchdachtes Design und bietet einen hohen Wohnkomfort, der perfekt auf die Bedürfnisse eines Pärchens aber auch einer kleinen Familie ausgerichtet ist. Die Fertigstellung des Gebäudekomplexes ist für Frühjahr 2023 angedacht.
Die angebotene Eigentumswohnung verfügt über drei Zimmer und befindet sich im Erdgeschoss. Ein offenes Raumkonzept von Wohn- und Esszimmer mit offener Küche sorgt für ein gemütliches Flair. Das Schlafzimmer und ein Zimmer zur individuellen Nutzung ergänzen den Bereich. Zur Wohnung gehört außerdem ein Tageslichtbad, das mit einer bodengleichen Dusche ausgestattet ist. Eine großzügige Terrasse bietet Ihnen im Sommer eine herrliche Atmosphäre zum Entspannen. Zudem ist der Wohnung ein Sondernutzungsrecht an dem gepflegten Garten zugeordnet.
Eine separat steuerbare und energiesparende Fußbodenheizung steht Ihnen zur Verfügung - durch die energetisch sinnvolle Bauweise profitieren Sie von dem niedrigen Energieverbrauch. Die Energieversorgung läuft über eine Wärmepumpe.
Zum Kaufpreis hinzu kommen zwei Außenstellplätze für Ihre PKW zu einem Gesamtpreis von 20.000,00 €. Eine Wallbox bietet Ihnen die Möglichkeit einer Ladestation für Ihr Elektrofahrzeug.
Die Wohnung wird mit einem hochwertigen Holzdielenboden ausgestattet, eine moderne Sanitärausstattung sowie passende Wand- und Bodenfliesen können vom Käufer nach eigenem Geschmack gewählt werden und sind im Kaufpreis inkludiert.
Ob Sie die Wohnung selbst beziehen oder vermieten möchten - Hier stehen Ihnen alle Möglichkeiten zur Verfügung!
Gerne beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Fragen zu diesem Objekt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Weitere attraktive Immobilienangebote finden Sie zudem auf unserer Homepage www.v-r-immobilien.de
Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund:
Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt!
Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde).
Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.