Helle Wohnung in ruhiger Lage von Niederkalbach
Wohnung | 36148 Kalbach
Eckdaten der Immobilie
Kosten
Objektbeschreibung
In ruhiger Lage von Niederkalbach, einem Ortsteil der Gemeinde Kalbach, befindet sich diese 4-Zimmer-Mietwohnung im 1. Obergeschoss eines 1991 erbauten Mehrfamilienhauses. Die Wohnung kann zum 01.10.2024 bezogen werden.
Bei Interesse bitten wir Sie, uns eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft zu übermitteln.
Unsere Mieterselbstauskunft finden Sie hier:
https://www.v-r-immobilien.de/Mieterselbstauskunft
In der ca. 110 m² großen Wohnung werden Sie vom einladenden Flur empfangen. Von hier aus haben Sie Zugang zu allen weiteren Räumen. Das offene Wohnzimmer mit Essbereich ermöglicht den Zugang zum gemütlichen Balkon, der mit neuem Bodenbelag ausgestattet ist. Angrenzend befindet sich die voll ausgestattete Küche mit Einbauschränken und Elektrogeräten. Die Küche ist bereits im Mietpreis inkludiert. Das Schlafzimmer und zwei weitere Zimmer sowie das Badezimmer, das mit Wanne und Dusche ausgestattet ist, vervollständigen diese Einheit. Zusätzlich verfügt die Wohnung über einen Spitzboden, der als weiterer Stauraum genutzt werden kann.
Im Keller ist der Wohnung ein Kellerraum zugeordnet, der sowohl einen Waschmaschinen- und Trockneranschluss besitzt als auch Stauraum bietet. Ein Garagenstellplatz kann für 30 €/Monat angemietet werden. Die Haltung von Haustieren ist nicht erwünscht.
Gerne beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Fragen zu diesem Objekt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ihr Ansprechpartner
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Energieausweis
169.70 kWh/(m²·a)
Lage
Niederkalbach ist der zweitgrößte Ortsteil der Kerngemeinde Kalbach und beheimatet rund 1.400 Einwohner. Viele Geschäfte des täglichen Bedarfs und ein Kindergarten befinden sich direkt im Ort und in den angrenzenden Orten Kalbach und Neuhof. Schulen befinden sich im Kernort Kalbach und in der Nachbargemeinde Neuhof. Eine Vielzahl an Vereinen sorgt für ein vielfältiges Freizeitangebot. Die Autobahn A66 sowie der Bahnhof in Neuhof sind schnell zu erreichen.
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Sonstige Angaben
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Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.