Allgemeine Geschäftsbedingungen der
VR Immobilien GmbH
§ 1 Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
§ 2 Durch Auskünfte über die Objekte bzw. die Herausgabe von Objektexposés kommt kein Maklervertrag stillschweigend zustande. Macht der Empfänger des Exposés in irgendeiner Weise von den angebotenen Maklerdiensten Gebrauch, kommt ein Maklervertrag zustande. Dieser Vertrag ist an keiner gesetzlichen Form gebunden. Ausnahme hierbei stellt die Veräußerung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern dar, bei der es der Textform bedarf.
§ 3 Alle Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat − unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche − Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
§ 4 Die VR Immobilien GmbH verpflichtet sich, die persönlichen Daten ihrer Kunden, welche sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhält, vertraulich zu behandeln.
§ 5 Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsstelle unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht.
Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis schriftlich mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
§ 7 Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
§ 8 Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
§ 9 Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrages von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen oder wenn der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird. Der Provisionsanspruch ist erst mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig.
§ 10 Kommen Verträge, z.B. Finanzierungsverträge, aufgrund von Vermittlungstätigkeiten der VR Immobilien GmbH zwischen Kunden und Drittfirmen zustande, übernimmt die VR Immobilien GmbH keine Haftung für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen.
§ 11 Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel unwirksam ist, bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen erhalten.
Das Team der VR Immobilien GmbH aus Fulda
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Pascal WeßGeschäftsführer
Immobilienberater0661 29697961 -
Carolin SprychaImmobilienberaterin0661 29697967
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Marco SchülerImmobilienberater0661 29697963
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Diana WeberImmobilienberaterin0661 29697968
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Cedric LandgrafImmobilienberater0661 29697966
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Sofie HentschelImmobilienberaterin0661 29697971
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Marie ChristDuale Studentin0661 29697969
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Irina BrotzmannVertriebsinnendienst0661 29697965
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Lisa MehlerVertriebsinnendienst0661 29697964
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Celina HellerVertriebsinnendienst
Marketing0661 29697972 -
Valerie ZieglerMarketing Managerin0661 29697962
Ihr Kontakt
VR Immobilien GmbH
Künzeller Straße 15A
36043 Fulda
0661 296 979 60
info@v-r-immobilien.de