Immobilienerbe
Wir beraten Sie zu Ihrem Immobilienerbe und besprechen Ihre offenen Fragen
Nach vorne schauen und klare Entscheidungen treffen
Ein Immobilienerbe kann unerwartet erfolgen und geht oft mit der Trauer um einen geliebten Menschen einher. Es ist nicht einfach in einer Zeit wie dieser, einen klaren Kopf zu bewahren. Daher ist es umso wichtiger, sich wegen des Erbes individuell beraten zu lassen und einen professionellen, vertrauensvollen Begleiter an seiner Seite zu wissen, mit dem man das weitere Vorgehen besprechen kann.
Denn mit dem Erbe entstehen meist viele Fragen, die man sich selbst nicht immer beantworten kann. Wann muss man Erbschaftssteuer zahlen? Ist das Erbe an besondere Bestimmungen geknüpft, wie beispielsweise an ein Wohnrecht? Gibt es weitere Erben, denen ein Pflichtteil zusteht? Was passiert mit der Immobilie?
Bei allen Optionen, die Ihnen zur Auswahl stehen, ist eine genaue Marktwertermittlung Ihrer Immobilie durch einen Experten entscheidend.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Unterstützung bei der Entscheidungsfindung brauchen. Nach reiflicher Überlegung werden wir gemeinsam die passende Lösung für Sie finden.
Gut beraten werden – richtig entscheiden
Gerne möchten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten vorstellen, die geerbte Immobilie zu nutzen oder zu bewirtschaften.
Immobilienerbe annehmen oder ausschlagen
Eine wichtige Frage, die man sich zu Anfang stellen muss, ist ob man das Erbe antreten möchte oder ob es aus finanzieller Sicht sinnvoller wäre es auszuschlagen. Denn mit dem Immobilienerbe übernimmt der Erbende auch Verantwortung und Verbindlichkeiten. Ist die Erbimmobilie mit Grundschulden, Hypotheken und sonstigen Dienstbarkeiten belastet, erbt man diese mit.
Eigennutzen und ggf. Ablöse der Erbengemeinschaft
Wenn Sie die geerbte Immobilie selbst nutzen möchten, wird die Erbschaftssteuer für Sie zum Thema. Ein festgesetzter Freibetrag sowie das Bewohnen der Immobilie über einen längeren Zeitraum, können Sie von der Steuerpflicht befreien. Erben Sie als Gemeinschaft, ist zur Bestimmung der Ablöse der übrigen Erben, eine Marktwertanalyse/Gutachten der Immobilie durch einen Experten notwendig.
Verkauf der Immobilie
Der Verkauf der Immobilie ist oft eine Entscheidung die im Konflikt mit den persönlichen Emotionen steht. Der Verkauf der geerbten Immobilie kann aber die richtige Entscheidung sein, wenn der Erbe die Immobilie nicht selbst nutzen oder eine Vermietung betreuen möchte. Vor einem Verkauf und gerade bei Uneinigkeit unter den Erben, sollte man sich zum Immobilienwert beraten lassen.
Vermietung der Immobilie
Kommt die Eigennutzung durch den Erben oder ein Verkauf der Immobilie nicht in Frage, ist eine Vermietung die beste Alternative. Erben Sie eine Immobilie als Erbengemeinschaft, können Sie die Mieteinnahmen entsprechen aufteilen und von dem Erbe als Kapitalanlage profitieren. Bei der Vermietung als Erbengemeinschaft sollte die Zuständigkeit der Mietbetreuung und anstehende Sanierungen eingeplant werden.
Unentgeltliches Überlassen in der Erbengemeinschaft
Wenn einer der Erben sich dazu entschließen sollte, auf sein Eigentumsanteil zu verzichten, ist es wichtig diesen von allen Immobilienverpflichtungen zu befreien; beispielsweise bei der Haftung von Darlehensverträgen. Der verbleibende Erbe muss selbstverständlich in der Lage sein, die finanzielle Belastung alleine bewältigen zu können.
Teilungsversteigerung bei Uneinigkeit
Herrscht in einer Erbengemeinschaft Uneinigkeit darüber, was mit der geerbten Immobilie passieren soll, kann einer der Erben eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Bei einer offenen Versteigerung können neben den Erben auch Dritte mitbieten. Erwirbt ein Dritter die Immobilie, wird dieser Teil der Eigentümergemeinschaft. Diese Variante ist mit hohen Kosten und Risiken verbunden und sollte versucht werden zu vermeiden.