Die Immobilie in der Trennung

Gemeinsam finden wir die passende Lösung und ebnen Ihren Neuanfang

Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie bei einer Trennung oder Scheidung?

Von Altem trennen und Neues wagen – Bei einer Trennung oder Scheidung stellt sich oft die Frage, wie man das gemeinsame Eigentum aufteilt. Eine gemeinsame Immobilie gehört oft beiden Partnern zu gleichen Teilen und haftet bei Institutionen wie Banken, Versicherungen oder Versorgern.

Oft hängen neben dem finanziellen Aspekt auch viele Emotionen an der gemeinsamen Immobilie. Daher ist es umso wichtiger frühzeitig eine Entscheidung über den weiteren Verlauf zu treffen, um sich auch emotional zu lösen und bereit für einen Neuanfang zu sein.

Bei allen Optionen, die Ihnen zur Auswahl stehen, ist eine genaue Marktwertermittlung Ihrer Immobilie durch einen Experten entscheidend.

Gemeinsam schauen wir, welche Aspekte Ihnen wichtig sind und welche für Sie persönlich die beste Lösung darstellt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidungsfindung und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Gut beraten werden – richtig entscheiden

Gerne möchten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten vorstellen, wie es mit Ihrer Immobilie weitergehen kann.

Der Verkauf der gemeinsamen Immobilie ist für viele getrennte Paare oft der einfachste aber auch beste Weg sich vom gemeinsamen Eigentum zu trennen, da durch den Verkauf Konflikte vermieden werden können. Außerdem löst ein Verkauf auch mögliche finanzielle Belastungen, da mit dem Erlös Kreditschulden zurückgezahlt werden können.

Eine weitere Option bietet Ihnen die Vermietung der gemeinsamen Immobilie, wenn ein Verkauf oder Eigennutzen für Sie nicht in Frage kommen. Eine Vermietung der Immobilie verändert sich nichts am bestehenden Eigentumsverhältnis. Beide Parteien treten als Vermieter auf und können die Mieteinnahmen aufteilen und die Immobilie somit als Anlageobjekt nutzen.

Wünscht einer der beiden Ex-Partner die Immobilie behalten zu wollen und den anderen dafür auszuzahlen, ist der Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt der Trennung entscheidend. Hierzu ist es wichtig, sich die Meinung eines Experten einzuholen, der eine Marktwertanalyse anfertigt. Dieser Wert bestimmt somit auch die Auszahlungssumme.

Alternativ zu den bisher genannten Möglichkeiten, gibt es selten auch Paare, die sich nach der Trennung dazu entschließen, die Immobilie gemeinsam weiterbewohnen zu wollen und diese in Eigentumswohnungen aufteilen. Wichtig bei dieser Nutzung der gemeinsamen Immobilie sind eine saubere Teilungserklärung und eine Trennung der Lebensräume und laufenden Kosten.

Wenn einer der Ex-Partner sich dazu entschließen sollte, auf sein Eigentumsanteil zu verzichten, ist es wichtig diesen von allen Immobilienverpflichtungen zu befreien; beispielsweise von der Haftung von Darlehensverträgen. Der verbleibende Partner muss selbstverständlich in der Lage sein, die finanzielle Belastung in Zukunft alleine bewältigen zu können.

Herrscht Uneinigkeit darüber, was mit der gemeinsamen Immobilie passieren soll, kann einer der beiden Parteien eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Bei einer offenen Versteigerung können auch jeweils die Eigentümer mitbieten. Erwirbt ein Dritter die Immobilie, wird der Erlös geteilt wie bei einem Verkauf. Diese Variante ist mit hohen Kosten und Risiken verbunden.

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