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Helle Gewerbeeinheit mit Schaufensterfläche in der Innenstadt von Schlüchtern
Laden/Einzelhandel | 36381 Schlüchtern
Eckdaten der Immobilie
Kosten
Objektbeschreibung
In zentraler und belebter Lage von Schlüchtern wird dieses Ladenlokal zur Miete angeboten. Die Einheit befindet sich direkt im Erdgeschoss eines 1988 erbauten Hauses mit insgesamt drei Gewerbeeinheiten.
Über den vorderen, gut einsehbaren Schaufensterbereich haben Sie und Ihre Kunden Zugang zu der ca. 317 m² großen Gewerbefläche. Vom Foyer aus gelangen Sie zu den im hinteren Bereich gelegenen Räumen, die beispielsweise als Büroräume genutzt werden können.
Kundenparkplätze befinden sich direkt im Innenhof und können nach Bedarf für 50,00 € im Monat angemietet werden.
Profitieren Sie von dieser frequentierten Lage in Schlüchterns Innenstadt und überzeugen Sie sich bei einem Beratungstermin von den Vorzügen dieses Ladengeschäfts!
Gerne beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Fragen zu diesem Objekt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Lage
Schlüchtern ist eine Stadt im Main-Kinzig-Kreis im Südosten Hessens. Sie zählt ca. 15.800 Einwohner und umfasst 13 Stadtteile. Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind fußläufig zu erreichen. Schlüchtern verfügt über eine überregionale Ärzte- und Klinikversorgung mit Apotheken, Kindergärten sowie Grund- und weiterführende Schulen. Das rege Vereinsleben und die Vielfältigkeit der Freizeitmöglichkeiten steigern das Lebensgefühl der Region. Schlüchtern besitzt zwei direkte Anbindungen an die Autobahn A66. Außerdem besteht ein direkter Anschluss an das Schienenennetz der Deutschen Bahn.
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Sonstige Angaben
Weitere attraktive Immobilienangebote finden Sie zudem auf unserer Homepage www.v-r-immobilien.de
Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund:
Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.
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