RESERVIERT: Verwirklichen Sie Ihren Wohntraum: Großzügiges Baugrundstück in Mittelkalbach
Grundstück | 36148 Kalbach
Eckdaten der Immobilie
Kosten
Objektbeschreibung
Dieses Baugrundstück befindet sich in gewachsener Wohnlage von Mittelkalbach und umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 960 m². Die Umgebung ist überwiegend von Ein- bis Zweifamilienhäusern geprägt und bietet ein angenehmes Wohnumfeld mit gewachsener Nachbarschaft.
Vorgesehen ist eine Bebauung, die sich harmonisch in das bestehende Ortsbild einfügt. Das Grundstück bietet ideale Voraussetzungen für die Verwirklichung eines individuellen Eigenheims in ruhiger und familienfreundlicher Lage.
Das Grundstück ist bereits erschlossen und zeitnah bebaubar. Durch die großzügige Grundstücksfläche eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten bei der Planung von Haus und Außenanlagen.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen oder Fragen zur möglichen Bebauung zur Verfügung.
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Lage
Mittelkalbach liegt im Südwesten des Landkreises Fulda und ist gleichzeitig der größte Ortsteil der Gemeinde Kalbach. In Mittelkalbach leben derzeit knapp 2.000 Einwohner. Hier finden Sie dank einer sehr guten Infrastruktur sowohl Ärzte, Bäcker, Einkaufsmöglichkeiten als auch einen Kindergarten und Grundschule. Verschiedene ortsansässige Vereine verschönern das Leben in der Gemeinde.
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Sonstige Angaben
Weitere attraktive Immobilienangebote finden Sie zudem auf unserer Homepage www.v-r-immobilien.de
Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.
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