Ihr neues Büro in Künzell-Bachrain: Modern, zentral, vielseitig nutzbar
Büro/Praxis | 36093 Künzell
Eckdaten der Immobilie
Kosten
Objektbeschreibung
Ab dem 01.05.2025 steht diese attraktive Büroeinheit im Dachgeschoss von Künzell-Bachrain zur Neuvermietung bereit. Mit einer Fläche von ca. 98 m² und einer durchdachten Raumaufteilung bietet die Einheit ideale Voraussetzungen für eine vielseitige Nutzung.
Ein Highlight der Gewerbeeinheit ist der großzügige Büroraum mit Zugang zur Loggia. Zusätzlich stehen zwei weitere Büroräume zur Verfügung. Die vorhandene Küche kann vom aktuellen Mieter zu einem günstigen Preis übernommen werden. Ein modernes Bad sowie ein praktischer Abstellraum gehören ebenfalls zur Ausstattung. Ergänzend bietet ein großer Kellerraum zusätzlichen Stauraum und eignet sich hervorragend als Lagerfläche.
Die Räume sind mit einem robusten und pflegeleichten PVC-Boden ausgestattet, der das moderne Ambiente der Einheit unterstreicht. Auf Wunsch können bestehende Möbel übernommen werden, um den Einzug noch unkomplizierter zu gestalten. Für zusätzlichen Komfort sorgen drei Stellplätze direkt am Objekt.
Die Büroeinheit befindet sich in einer zentralen und gut erreichbaren Lage von Künzell-Bachrain und überzeugt durch ihre hervorragende Verkehrsanbindung. Sie eignet sich ideal für Unternehmen, Freiberufler oder Teams, die eine repräsentative und funktionale Arbeitsumgebung suchen.
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Ihr Ansprechpartner
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Energieausweis
136.30 kWh/(m²·a)
16.90 kWh/(m²·a)
96.20 kWh/(m²·a)
Lage
Die Büroeinheit liegt in Bachrain, einem Ortsteil von Künzell, direkt angrenzend an Fulda. Diese zentrale Lage kombiniert die Ruhe einer ländlichen Umgebung mit der Nähe zu einer urbanen Infrastruktur – ideal für Ihr Unternehmen. In Künzell sind Supermärkte, Ärzte, Apotheken und Banken schnell erreichbar, was Ihren Mitarbeitern und Kunden kurze Wege bietet. Die Nähe zu Fulda ergänzt dies mit zusätzlichen Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten sowie einer hervorragenden Verkehrsanbindung.
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Sonstige Angaben
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Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.